Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räubernest

Räubernest

, n., Raubernest, n.

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wie Raubhaus 
  • wir selbsten sey ... in disem raubernest 
    1664 Hohenberg X V. 840
  • daß die Mellenburg zu einem der raͤubernester wurde
    1823 StaatsbMag. II 694