Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): räuken
Artikel davor:
Rauhkern
Rauhkorn
(Rauhlast)
Rauhmeß
Rauhnächte
Rauhschau
(Rauhware)
(rauhwaren)
(Rauhwarschau)
Rauhweide
räuken
, v.
I
wie rauchen (II)
- [der Vermieter soll das Einzugsgeld für den Hausmann] der gmeind erlegen on iren costen und schaden, e und das der husmann röuke nach inhar züch1512 SchweizId. VI 800Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- in welchem schnitz einer husheblich ist oder das mehr teil reüket, in denselbigen schnitz soll er grächnet und gezelt werdenoJ. SchweizId. VI 800Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
wie rauchen (III)
- es solle niemand taback räuken oder er sei in der stuben oder under dem gwelb oder auf dem freien platz1792 SchweizId. VI 801Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons