Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rainbeschauung

Rainbeschauung

, f.

Kontrolle der Flurgrenzen
  • rainbeschauung. neunten soll man zwischen ostern und pfingsten die berainung vornemmen. welher etwan zu weit zaint oder kärtet, so ainer oder der ander bedrethen wüert, solle gestrafft werden
    1681 Steiermark/ÖW. VI 122