Raketenwerfen, n.
Raketenwerfen, n.
Abfeuern von Feuerwerkskörpern
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[bei Nachtfischfang mit Licht] solle das nachtleuchten, garnstecken, raketenwerfen verbotten sein1672 UFrkFischerei. 267
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daß alles schießen, raqueten und schwermer werffen ... gänzlich unterbleiben [soll]nach 1759 Heuß,HeilbronnWeinbau 117
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alle lust- und springfeuer ... das unanstaͤndige und gefaͤhrliche ... raketen- ... und granatenwerfen ... nahe bey den haͤusern ... bey ... schwerester strafe ... verbothen seyn1791 KurpfSamml. V 219 Faksimile