Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ranzionen

I für jn. eine Ranzion (I) festlegen, diese fordern und den Betreffenden nach Bezahlung freilassen
II jn. aus (Kriegs-)Gefangenschaft loskaufen, eine Sache auslösen
III Geld durch Branddrohung erpressen, plündern