Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rappenwährung

Rappenwährung

, f.

wie Rappenmünze (II) 
  • von der besichtigung 5 schilling pfennig rappenwährung 
    1536 Alemannia 19 (1891) 157
  • daß wir [Markgraf] einige reichsguldner oder kreuzer niemalen -- wohl aber 15 bätzner und zwey-räppner schweizer- oder rappen wehrung ausprägen haben lassen
    1691 Wielandt,BadMünzG. 171
  • [Bericht,] daß die allhiesige rauhe währung gemeiniglich lands- oder rappenwährung ... daher genennet wird, weilen die stadt Freyburg auf fast allen ihren müntzen ... einen rabenkopf prägen lässet
    1730 Wielandt,BadMünzG. 177
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