Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rappenzins

Rappenzins

, m.

zu Rapp Traubenkamm (DWB. VIII 114)
eine Abgabe für Wein
  • diese gülte geht aus den 3 pfd. rappenzins, die ihm vom weinsticheramt ... fallen
    1510 MittBadHistK. 8 (1887) 54 [urk.?]
  • die weinschencken geben der kirch den rappenzinß, welches die vorsteher einfoddern ... mußen
    1545 PrignitzVis. 545