Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rasenrain

Rasenrain

, m.

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Grasstreifen als Grenze
  • das kuͤheleiten (indem sich etliche [bauren] unterstehen, ihre kuͤhe unter dem schein, als wolten sie dieselbe allein von ihren aeckern und auf den gemeinen rasen-reinen erhalten und an stricken fuͤhren lassen, dadurch aber oͤffters andern benachbarten in deren abwesenheit grosser schade zugefuͤget wird) [soll] gaͤntzlich verboten seyn
    1666 GothaLO. II 3 Tit. 21
  • unter den kuͤnstlichen [grenzzeichen] ... sind folgende merkwuͤrdig: crucifixe von stein oder holz, mark- und rasenreine, saͤulenstangen
    1801 RepRecht VIII 156
  • rasenrein. die graͤnzen, welche von rasen gemacht werden
    1805 RepRecht XII 168