Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): raten

raten

, v.
I anraten, empfehlen; (zu einer Straftat) anstiften; afries. bi redene reed mit Vorbedacht, vorsätzlich
II der aus einem Rechtsverhältnis entspringenden Beratungspflicht nachkommen; raten und taten / helfen mit Rat und Tat jn. unterstützen; auch mit negativer Bezugsgröße
III meist auf Grund einer Beratung: entscheiden, beschließen, verfügen; sorgen für jn./etw.; von städtischen Amtsträgern: ratend amtierend
IV sich durch Beratung auf eine Person verständigen, wählen; sich jm. zu einem Amt empfehlen
V herrschen, regieren
VI an/auf jn./etw. raten gegen jn./etw. etwas Verbrecherisches planen
VII von sich raten aussteuern
VIII ein Ergebnis vorhersagen, um bei richtiger Vorhersage etwas zu gewinnen
IX Abhilfe schaffen, Rat finden
X afries.: verursachen