Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratgehen

Ratgehen

, n.

das Gehen zur Ratsversammlung, Besuch der Ratssitzung; dem Ratgehen auswarten an den Ratssitzungen teilnehmen
  • [das Gericht soll mit] 26 ... personen, welche desz vermögens, dasz sie dem rathghen ausz möchten wartten [besetzt werden]
    1586 HallChr. 93
  • [daß] durch rathgehen, clag vnd antwortthören, zechen, schollspiel [der Besuch des Gottesdienstes versäumt wird]
    1587 ArchUFrk. 5, 2 (1839) 103
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