Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratgeld

Ratgeld

, n.
I als Teil der Dienstbesoldung gewährte regelmäßige Geldzulage für eine Tätigkeit als Rat (V 1) bzw. eine gehobene Amtstätigkeit; hervorgegangen aus dem Ratgeld (II)?
II Tagegeld, Präsenzgeld von Ratsmitgliedern bei Ratssitzungen
III Abgabe an eine Stadt bzw. Einkünfte einer Stadt
IV Abgabe des Stadtrates von Meran an die Burg Tirol
V eine Abgabe
VI Bed.?