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Rathaus

, n.
Ort der gemeindlichen, meist städtischen Selbstverwaltung und Rechtspflege
I als Versammlungsort des Rates (V 2) und Sitz der städtischen Finanzverwaltung; als zentrales Gebäude der Stadt ist das Rathaus oder der Platz davor auch Ort für öffentlich vorzunehmende Rechtshandlungen wie Verkündung von Rechtsnormen oder Vollstreckung von Urteilen und steht unter besonderem Schutz und Frieden
II als Sitz der städtischen Gerichtsbarkeit; sitzendes Rathaus tagendes Ratsgremium
III als Sitz der ökonomischen Verwaltung der Stadt (Marktverwaltung, Steuerbehörde) und Ort zur Aufbewahrung von Normalmaßen; meton. für die Stadtverwaltung als ein den Handel regulierendes Element
IV als Ort für Schandstrafen und Haftstrafen; jn. mit dem Rathaus strafen jn. zu einer Haftstrafe im Rathaus verurteilen
V in Lübeck: niederstes, unterstes Rathaus Untergericht, niederes Stadtgericht; oberstes Rathaus Obergericht
wie Ratsstube (I) 
Fenster am Rathaus als Publikationsort
für das Rathaus geltendes, besonderes Ruhe- und Ordnungsgebot
Rathaus als Gerichtsort
Gaststätte, Trinkstube im Rathaus
Amtsdiener im Rathaus
städtischer Beamter für die (treuhänderische) Vermögensverwaltung
Angelegenheit, die im Rathaus verhandelt wird
Treppe, Aufgang zum Rathaus als Publikationsort
wie Ratsstube (I) 
Hauptportal, Eingangstür zum Rathaus als Publikations- und Strafort
wie Rathausknecht 
die das Rathaus betreffenden Angelegenheiten, Einrichtungen und Maßnahmen
wohl für das Rathaus von der Stadtverwaltung Cremmen zu zahlender Zins