Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rathausfenster

Rathausfenster

, n.

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Fenster am Rathaus als Publikationsort
  • [Bitte um die Erlaubnis,] künftig auch die freiung bei den rathausfenstern zu den freikirchtagen ausstecken [zu] derffen
    1682 BeitrSteirG. 22 (1887) 109
  • da die promulgation und verlesung der neuen satzungen des sonnabends, durch den stadt-schreiber aus dem rathhauß-fenster, auf dem marckt geschiehet
    1730 Ludewig,Anzeigen I 137
unter Ausschluss der Schreibform(en):