Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rathauszins

Rathauszins

, m.

wohl für das Rathaus von der Stadtverwaltung Cremmen zu zahlender Zins
  • der klagende rath zu C. ist wegen deßen, so er der capellen alda hätte zahlen sollen, 183 tahl. schuldig verblieben, alß 126 thlr. an hufen-schoss und 57 thlr. an rahthauszinsen 
    1669 CöllnKons. 357