Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsälteste

Ratsälteste

, m.

ältestes oder mitältestes Mitglied eines städtischen Rats (V 2); häufig zugleich Vorsteher, Sprecher des Gremiums
  • auf beschulden dess erbaren namhafften Hans Berlins unsers rathiseldisten 
    1529 SchlesDorfU. 78
  • das wir [Bürgermeister und Rat] ... unserem getrawen aidgenoisse und rathes eldesten wegen mannichfaltiger muhe ... einen zinsbrief ... gegeben haben
    1556 ZSchles. 20 (1886) 264