Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsamtmann

Ratsamtmann

, m.

Person in den Diensten eines Rates (V 2) 
  • sollen sie [Juden] einen eid zu got schweren, keinem burger, statthalter, ratsamtman, burgermeister oder diener ... etwas zu schenken
    1539 Hessen/QNPrivatR. II 2 S. 7
  • keines weges aber soll ihnen [bau-richter] zugelaßen seyn ... mehr dan einen bürgermeister und einen raths-amtmann jährlich von neuen zu erwehlen
    1700 LippstadtStR. 61
unter Ausschluss der Schreibform(en):