Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsanschlag

Ratsanschlag

, m.


I beratende Versammlung
  • ich soll und will ... mit willen [in] khain ratanschlegen noch gemainschaften sein, dar wider irer khü. maj. etc. person, obrigkhait und gerechtigkhait gehandelt wierdet
    1528 ZeigerLRb. 24
II Abgabe eines Ratsmitgliedes
  • haben herrn bürgermeister, scheffen und alte räte geschlossen, das jeder scheffen und alter rat wie auch junge räte vor ratsanschlag drei rthlr. ... wegen gewin und gewerb geben solle
    1657 DürenWQ. 286