Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbeliebung

Ratsbeliebung

, f.

Verordnung eines Rates (V 2) 
  • daß sie [Bürger] sich zu diesesmahl hier gehorsamlich eingefunden haben, diese raths-beliebung anzuhoͤren
    1686 Gützkow 193