Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbotschaft
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Ratsbestellung
Ratsbewandte
(Ratbora)
Ratsbot
Ratsbote
Ratsbotschaft
, f.
I
Gesandtschaft eines städtischen Rats (V 2) als Bevollmächtigte bei auswärtigen Verhandlungen
vgl.
Ratsbeamte,
Ratsbote (I)
- das ... für vns in vnsern rate zu St.G. komen sint ... des schulthaissen vnd rates zu L. erbere vnd vollmechtige ratzbottschaft1436 ToggenburgArch. 23
- iuwer erbere ratzbotschaft, die ir ... zu uns her gen Ulme senden werdent1440 HeilbronnUB. I 307
- auff das [kaiserliche Forderung] wir vnnser ratzbotschafft gen Nordlingen schickten1461 FRAustr. 44 S. 103
- daz ... fur uns komen ist der genanten von S. erber ratsbotschafft1477 SchlettstStR. 149Faksimile (ca. 77 KB)
- [sind] dieselben unser ratsspotschafft von rat und gemain mit genugsamen geschribm gewalt abzefertign1514 StraubingUB. 489
- [der] juͤdischhait halben aͤuch sonst sachen ... fuͤrgefallen sindt, deshalb wir unser ratsbotschaft zu k.m. gefertigt [haben]1516 UrkJudRegensb. 315
- mögen sie [Abgesandte] disen unsern gewalt und bevelch der statt Augspurg uff diesen reichstag verordneten rathpotschaften auf- und ubergeben1570 Donauwörth(Stenger) 147
- unser ehrsam rhatspottschafft von rhäten und burgeren1642 BernStR. VI 1 S. 568Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
einzelner Abgesandter eines Rats (V 2)
- ob ein burger ... einer rättz botschafft begerte ze bruchen vsswendig der statt, sol man im gaͤben vff sinem kostenum 1480 KaiserstuhlStR. 57Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wan ein burger ... ausserhalb der statt umb erb und eigen anzusprechen ... einer rathßpottschaft vonnöten seyn oder begehren wurde, so soll ein schultheß vnd rath dem begehrenden ein solchen vergonnen und daß erste mahl in gemeiner statt kosten mit ihme schicken; so aber dieselbig persohn solchen rathßpotten alß dan fehrner begehren thäte, soll ihren solcheß abermahlen vergont werden, doch soll der begehrend alß dan selbige pottschaft in seinem kosten erhalten1687 KaiserstuhlStR. 207Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
Angelegenheiten, Geschäfte einer Ratsbotschaft (I)
vgl.
Ratsbeschluß
- das die unseren aus wärent gewesen in ratsbotschaft oder ratsgeschäft1500 ZSchwabNeuburg 39 (1913) 239