Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbürger

Ratsbürger

, m.

Mitglied eines Rats (V 2) 
  • bey solchen kauff sindt gewest ... A.B. unde J.S. rathsburger 
    1524 KamenzUB. 191
  • das vor vnnserer maiestat erschinnen seind ... L.A. vnd C.S., ratsburger 
    1529 Ödenburg/Bischoff,ÖStR. 97
  • von verander- und absetzung der richter und ratsburger in stetten und märkten
    1593 AktGegenref.2 I 92
  • damit neben anderen rhattsburgeren der rhattstuell und regiment besetztt wurden
    1604 JbWestfKG. 7 (1905) 131
  • wan ein rathßburger abgehet und ain stöll löhr ist, so benent der herr prælath nach seinen belieben einen andern
    1607 Steiermark/ÖW. VI 140
  • [sind die Genannten,] weil die gemain wider alle 4 personen kein bedenken gehabt zu rathsburgern confirmirt ... worden
    1622 NÖsterr./ÖW. XI 226
  • bei haltender panthattung, wan der fürstliche marktrichter und 6 fürstliche rathsburger erwöhlt, haben auch die andern herrschaftsrichter und underthannen nach ihren belieben wehr ihnen tauglich und angenemb ist vor ratsburger zu erwöhlen
    um 1660 NÖsterr./ÖW. VIII 124
  • werden wir demselben [marktrichter] iederzeit bei der richterwahl zwölf rathsburger oder beisitzer benenen
    1780 NÖsterr./ÖW. IX 528
  • der ... marktrichter nahm hierauf mit den rathsbürgern ... session
    1793 NÖsterr./ÖW. IX 527 Anm.
unter Ausschluss der Schreibform(en):