Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschlagung
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Ratschläger
Ratschlaggeld
ratschlägig
Ratschlagung
, f.
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I
(Versammlung zur) Beratung, Verhandlung
bdv.:
Ratschlag (I)
- 20 gulden han virzert J.W., E.H. und C.W. gein Mencze, als sie bi der stede frunden zu einer ratslagunge waren1400 RTA. IV 142
- von des friden wegen by der stete ratslagunge zu Eger1438 Janssen,RKorr. I 462
- zu des schwaͤbischen gleich wie anderen crays-versammlungen und rathschlagungen, niemand, dann eines jeden crays verwandten ... gehoͤren1556 Moser,StaatsR. 27 S. 14Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wiewohl ich ... nichts liebers gewollt, dann ew. fuͤrstl. gnaden waͤren ... selbst bey solcher rathschlagung geweßt1558 Moser,KreisAbsch. I 105Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weilen man nach vilfältig allgemeiner rath schlagung der alp eine bessere hilf auf keine weis hat können erachten1804 VorarlbAgrU. 285
II
Beschluss
bdv.:
Ratschlag (II)
- obe wir icht wissen waz der ratslagunge sy, als unsere herren die fursten hie usze by ein gewest sin1398 Janssen,RKorr. I 50
- also ward under uns ... geratslaget, das nit ducht, das den eidgnossen ein sollicher zug lenger zuo beharren were ... uf solich unser ratslachung1499 SchweizId. IX 245Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons