Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsfrager
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, m.
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Person, die Auskunft, Rat (II 1) sucht
- consultor rat frager15. Jh. DiefenbGl. 145cFaksimile - in Google Books
- sollen auch diejenigen, welche solchen wahrsagern ... nachlaufen, dieselbe raths fragen ... oder solche nachlaͤufer und rathsfrager wissen und vorsetzlich verschweigen, nicht unbestraft verbleiben1803 WeistNassau III 176Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
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