Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsfrager

Ratsfrager

, m.

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Person, die Auskunft, Rat (II 1) sucht
  • consultor rat frager 
    15. Jh. DiefenbGl. 145c
  • sollen auch diejenigen, welche solchen wahrsagern ... nachlaufen, dieselbe raths fragen ... oder solche nachlaͤufer und rathsfrager wissen und vorsetzlich verschweigen, nicht unbestraft verbleiben
    1803 WeistNassau III 176