Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsfriede
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Ratsfischerei
Ratsfolgung
Ratform
Ratfrage
ratfragen
Ratsfrager
Ratfragung
Ratsfrau
Ratsfreund
Ratsfreundeid
Ratsfriede
, m.
gebotene Ruhe, Eintracht, friedliches Verhalten in einer Ratsversammlung
vgl.
Ratssitzung
- do auch einer im rathe sich wieder eine beschloßene meynung muthwillig setzen, oder auch einen ... mit unehrlichn, zornigen oder scheltworten anließe, dem soll der fuͤrsitzer des rathsfriedes erinnernSaalfeldStat.(1558) 147
- [erkannte das Gericht, daß J.K. seinen Gegner zu Boden geschlagen und ihn öffentlich in der Ratsstube einen Lügner geheißen, also den] ratsfrieden [verletzt habe]16. Jh. Moser-Nef,SGallen V 244 urk.?
Artikel danach:
Ratsfürst
Ratsgang
Ratgebe
Ratgeben
(Ratgebenbuch)
(Ratgebenrecht)
Ratgeber
Ratgebereid
(Ratgebersche)