Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsfriede

Ratsfriede

, m.

gebotene Ruhe, Eintracht, friedliches Verhalten in einer Ratsversammlung
  • do auch einer im rathe sich wieder eine beschloßene meynung muthwillig setzen, oder auch einen ... mit unehrlichn, zornigen oder scheltworten anließe, dem soll der fuͤrsitzer des rathsfriedes erinnern
    SaalfeldStat.(1558) 147
  • [erkannte das Gericht, daß J.K. seinen Gegner zu Boden geschlagen und ihn öffentlich in der Ratsstube einen Lügner geheißen, also den] ratsfrieden [verletzt habe]
    16. Jh. Moser-Nef,SGallen V 244 urk.?