Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsgang

Ratsgang

, m.


I wie Ratsitzung 
  • eß soll auch jeder buemeister ... alle monat zue dem ersten raitganc die wochliche rechenschaft in den rait ... inzuegeben schuldig sein
    um 1540 TrierWQ. 47
  • im rathhaus ... pflegt man gewöhnliche rathgänge zu halten
    1593/94 TrierWQ. 200
  • solle wöchentlich ... ein ungebottener rhattsgangh ... gehalten werden
    1646 NrhAnn. 163 (1961) 37
  • solle der raths-gang, sommerszeit, eine viertel stund nach sieben seinen anfang nehmen
    1654 JRA. § 151
  • nachdem der ... könig in Preußen etc. mich zu dero wirklichen geheimbten rath ... angenommen ... schwöre ich ... daß ich ... die rathgänge, so oft dazu angesaget wird, ohne erhebliche verhinderung nicht versäumen ... will
    1713/46 ActaBoruss.BehO. I 325
  • soll das wechsel-gericht ... beyde theile ... bey nechsteren raths-gang ... zu erscheinen erfordern
    1717 Wien/Siegel,CJCamb. I 168
  • rathsgang oder seßion, sessio judicialis, ist eigentlich nichts anders, als die versammlung oder zusammenkunfft eines saͤmmtlichen raths-collegii, um wegen derer vorfallenden angelegenheiten mit einander zu rathschlagen, und deshalber die noͤthige verfuͤgung zu treffen
    1741 Zedler 30 Sp. 990
  • die evangelische ober-rheinische staͤnde haben sich anno 1655. beschweret, daß der director manchen tag mit dem rathgang versaumet, oder keine seßion gehalten habe, auch nicht zu der bestimmten zeit bey rath erschienen seye
    1773 Moser,KreisVerf. 348
  • daß, wenn haupt-materien ... sollten proponiret werden ... die directoria selbsten bey dem rathgang etliche tage zuvor solches erinnerten
    vor 1774 Moser,Reichstage I 439
  • wird [am koͤnigl. hofgericht] ... woͤchentlich dreymal ... rathsgang gehalten und die kurrenten geschaͤfte betrieben
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 277
II Mitgliedschaft in einem beratenden Gremium; Teilnahme am Ratsgang (I) 
  • sal mit dem peltzermeister des raitganges halb gehalten werden, als von alters herkommen ist
    1469 TrierWQ. 435
  • [wer sich] gefahrlicher weise ... des rathsgangs entschlagen ... thete ... soll ... einer scherpfer ... straffe zu gewarten haben
    1558 HeidelbUnivStat. 6
  • söllen ... einem yeden, der ... den raht besitzt ..., so verr er ... zu gepürender zeit ... erschinen ist, sex ₰. straßburger für sein rhatsgang ... bezalt werden
    1561 SchlettstStR. 839
  • haben wir ... scheffen und rath ihrer bißhero unbefugter administration, rathsgäng und sitz ... sich ... zu enthalten geboten
    1580 TrierWQ. 74
  • [ich] uberquam 1 ratzkirf vom raitzgank und 1 kirf, das des urtelsmeister war
    2. Hälfte 16. Jh. BuchWeinsberg II 142
  • welcher ... den rat nit verschwigen wurde, dem soll man sein burgrecht und ratsgang abkünden
    1616 NeuenburgStR. 109
  • sollen sich unsere räthe ohne erhebliche ursache ... der täglichen ratsgänge nicht äußern, sondern sich dazu auf unser cantzlei morgens kurz für acht uhren ... einstellen
    1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 127
  • [Übschr.:] verordnung wegen der rhatgaͤnge bey fuͤrstlicher regierung
    1656 HessSamml. II 311
  • zu dem würklichen rathgang und sessionen wollen wir verordnet haben ... noch fünf räthe
    1686 Fellner-Kretschmayr II 535
  • resolvirten der evangelischen staͤnde gesandten: sich des rathganges, weilen das kayserliche commissions-decret in ansage stuͤnde, zu enthalten
    1774 Moser,Reichstage I 352
  • ausuͤbung des kammergerichtlichen strafrechts uͤber die ... gerichts- und kanzleypersonen ... wegen ... vernachlaͤssigung der amtsverrichtungen und rathsgaͤnge 
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 296
  • P. ... gieng von 1516 bis 1521 hier zu rath, da aber dieser ... als eine buͤrgerliche last angesehene rathsgang ihm an seinen handel und gewerbe hinderlich war, so erhielt er durch seinen bruder H. die kaiserliche befreyung vom rath- und gerichtsgange auf drey jahre
    1801 Beyschlag,BeitrNördl. VI/VII 8
III Inanspruchnahme eines Rates als Gerichtsorgan
  • ein schultz nebenst gerichts personen ... zu setzen, welche ... händel und ratthsgängen an frembden so wol alß nachbahrnsachen richten und ... beilegen
    1562 Westpreußen/ArchKulturg. 6 (1908) 169
IV Untereinheit eines alternierend tagenden Ratsgremiums
  • vom regierenden landammann ... wird die eintheilung der rathsgänge jährlich gebildet
    1814 HdbSchweizStaatsR. 341
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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