Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsgefälle

Ratsgefälle

, pl.

Abgaben an die Stadt
  • an stewer, contribution, vnd raths gefällen 
    1636 NMittThürSächs. 19 (1898) 230
  • das recht ... den buͤrgerschoß und andre rathsgefaͤlle einzunemen
    1757 Estor,RGel. I 133
  • moͤgen folgende personen wider ihren willen mit vormundschaften nicht beladen werden: ... diejenigen, welche ... rathsgefaͤlle oder milde stiftungen zu verwalten haben
    1785 AltenburgSamml. III 147