Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsgeschäft

Ratsgeschäft

, n.

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I Angelegenheit eines Rates (V 1 u. 2), Tätigkeit für diesen
  • das die unseren aus wärent gewesen in ratsbotschaft oder ratsgeschäft 
    1500 ZSchwabNeuburg 39 (1913) 239
  • daß die täglichen ratgeschäft ... unß je länger je mer beschwärlich fürfallendt
    1577 BernStR. VII 1 S. 626
  • [Übschr.:] von schmaͤheworten wieder den rath oder eine rathsperson, in raths-geschaͤften, auch verachtung des raths und gerichts
    1577/83 LünebRef. 776
  • weil er oft in rathsgescheften verreisen müßen
    1584 BrandenbSchSt. IV 162
  • wie sich die rathspersonen im rath auch sonsten in fürfallenden statt- und rathsgeschäfften verhalten sollen
    1588 Bruchsal 927
  • alle zu unsern geheimen raths-, cabinets- und archivs-geschaͤften angestellte raͤthe, beamte, diener
    1803 KurBadRegBl. 1 (1803) nr. 3 S. 2
II Anordnung eines Rats (V 2) 
  • iiij sh. d. haben wir zalt maister H. argelmaistern nach ratgeschaft 
    1461 JbFrkLf. 22 (1962) 151 Anm. 59
unter Ausschluss der Schreibform(en):