Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsgeschäft
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Ratsgeheim
Ratsgeheimde
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Ratgehen
Ratgeld
Ratsgenosse
Ratsgericht
Ratsgesandte
Ratsgeschäft
, n.
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vgl.
Ratsbeschluß
I
Angelegenheit eines Rates (V 1 u. 2), Tätigkeit für diesen
- das die unseren aus wärent gewesen in ratsbotschaft oder ratsgeschäft1500 ZSchwabNeuburg 39 (1913) 239
- daß die täglichen ratgeschäft ... unß je länger je mer beschwärlich fürfallendt1577 BernStR. VII 1 S. 626Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Übschr.:] von schmaͤheworten wieder den rath oder eine rathsperson, in raths-geschaͤften, auch verachtung des raths und gerichts1577/83 LünebRef. 776Faksimile - in Google Books
- weil er oft in rathsgescheften verreisen müßen1584 BrandenbSchSt. IV 162
- wie sich die rathspersonen im rath auch sonsten in fürfallenden statt- und rathsgeschäfften verhalten sollen1588 Bruchsal 927Faksimile (ca. 206 KB)
- alle zu unsern geheimen raths-, cabinets- und archivs-geschaͤften angestellte raͤthe, beamte, diener1803 KurBadRegBl. 1 (1803) nr. 3 S. 2