Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratskleidung

Ratskleidung

, f.

kostenfrei zur Verfügung gestellte Amtskleidung niederer Ratdiener 
  • doch sollen herrn buͤrgermeistere und rahtspersonen, so lange sie im rahts-stande seyn, sambt den jenigen so vor alters braͤuchlich und denen dieneren, so mit rahts-kleidung versehen, allein ihrer gewoͤhnlichen behausung halben, und nicht anders, von den stadtdienst befreyet seyn
    1592 MünsterPolO.(Schlüter) 145