Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratstafel

Ratstafel

, f.


I Tisch, an dem sich die Ratsmitglieder zu Beratungen uä. versammeln; meton. auch die beratende Versammlung
  • demnechst sollen selbige ... chur-genossen sich ... auff der raht-cammer vor denen der zeit buͤrgermeisteren an der rahtstaffel persoͤnlich [zur Wahl] einstellen
    1592 MünsterPolO.(Schlüter) 119
  • [Protokoll von der] rhattstafel und -ordnung
    1654 Moser-Nef,SGallen V 362
II Anschlagtafel für anhängige Ratsgeschäfte (I) 
  • über diesere materi ... zu deliberieren, ad notam auff die rahtstaffel zu notieren erkent worden
    1733 ZofingenStR. 412
unter Ausschluss der Schreibform(en):