Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratstiege

Ratstiege

, f.

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Treppe am oder im Rathaus (I) 
  • stelt man den T. ... auf ein hochen stuel auf dem Perlach gegen der ratstieg und leut man die sturmgloggen über in
    2. Hälfte 15. Jh. AugsbChr. II 283
  • wofern auch die buben schwören, sollen sie unter die ratstiegen bei wasser u. brot gelegt werden
    1544 SchwäbWB. VI Nachtr. 2755
  • [Vereidigung der Bürgerschaft:] ist erstlich der groß rath in die ober stuben nidergesetzt, volgents für die ratstiege vor der andern gemeindt gestanden und hinder inen ein ganze gemeindt
    1595 Donauwörth(Stenger) 60
  • hinter die ratstiege gesperrt
    1765 SchwäbWB. VI Nachtr. 2755