Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsverhör

Ratsverhör

, n.

institutionalisierter Anhörungstermin vor dem Stadtrat
  • ebenermaszen soll es auch in allen sachen, welche am gewöhnlichen rathsverhör ... zur ordentlichen rechtsfertigung anhengig gemachet seynd, gehalten werden
    1665 Lappe,Altena 320