Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsversiegelung

Ratsversiegelung

, f.

von einem Ratsgericht vorgenommene Siegelung einer Urkunde
  • nicht weniger gefält auch dem gericht alles siegel geldt, von ... urkunden, so mit des raths und gerichts insigil verfertiget werden, als von jeder rathsversieglung fünfzehn patzen
    1600 PfeddersheimUB. 176