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Rauch

, m., Räuche, f.
I von einem Feuer aufsteigender Qualm; insb. als Anzeichen dafür, daß ein Anwesen bewohnt und damit steuerpflichtig ist; häufig in Wendungen, die den aufsteigenden Rauch bezeichnen; vereinzelt (um 1395, 1546/61) meton. das den Rauch erzeugende Feuer
II das Herdfeuer mit dem davon aufsteigenden Rauch ist das Zentrum des Hauses als Rechts- und Wirtschaftseinheit, so daß Rauch in vielfältigen Wendungen den selbständigen und damit abgabepflichtigen Haushalt bezeichnet
III Abgabe vom Haushalt iU. zur Abgabe von der Person; insb. als Rekognitionsgabe
IV wie Rauchfang 
V mit dem eigenen Hausstand verbundene Rechte
VI best. Brennholzmenge?
VII in der Strafverfolgung: Tod durch Verbrennen oder Ersticken; im Rauch verschwinden durch Feuer zu Tode kommen, verbrennen
VIII böser Rauch schlechter Ruf
IX Rauch verkaufen betrügerisch ein Handeln für jn. vortäuschen
X nach Adelung ein Landmaß
wie Rauch (III) 

rauchen

, v., räuchen, v.
I Rauch (I) austreten lassen; insb. als Zeichen eines eigenständigen Haushaltes
II mit einem eigenen Haushalt ansässig sein und daher Abgaben vom eigenen Rauch (I) entrichten
III Tabak rauchen; häufig Gegenstand obrigkeitlicher Ge- und Verbote
Dieb, der seinen eigenen Dienstherrn bestiehlt
wie Rauchhafer 
Abgabe von jedem eigenen Rauch (II) iU. zur Abgabe von der Person
Rauchabzugseinrichtung; insb. als Kennzeichen des eigenen (abgabepflichtigen) Hausstandes
wie Rauch (III) 
amtlicher Kontrolleur der Rauchfänge 
amtliche Kontrolle der Rauchfänge durch den Rauchfangbeschauer 
wie Rauch (III) 
wandernder oder zünftisch organisierter Schornsteinfeger
Handwerksmeister der Rauchfangkehrer 
wie Rauch (III) 
wie Rauch (III) 
Öffnung im Dach, durch die der Rauch (I) abzieht; übtr.: Herdstätte
I wie Rauch (III) 
II Entgelt für den Gebrauch von Weihrauch im Rahmen liturgischer Handlungen
im Haushalt des Dienstherrn lebende Bedienstete
wie Rauch (III) 
Haferabgabe vom eigenen Hausstand
Hahn als Abgabe vom eigenen Rauch (II) 
wie Rauch (III) 
Henne als Rauch (III); auch in Geld ablösbar
Grundherr, dem der Rauch (III) zusteht
Huhn als Rauch (III) 
wie Rauch (III)?
wie Rauch (III) 
wie Rauch (III) 
Schwein als Abgabe vom eigenen Rauch (II)?
wie Rauch (III) 
vom Rauch (II) erhobene Steuer
I Raum mit einer Herdstätte ohne Rauchabzug; als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung
II Raum, in dem zur Heilung von Menschen mit ansteckenden Krankheiten Räucherungen vorgenommen werden
I Tierfell, Pelzware, Pelzkleidung
II in Riga: Bezeichnung für Hanf und Flachs
"Zinswein von Rauchfängen" Brinckmeier II 465
ungekelterte (auch zT. getretene) Trauben iU. zum lauteren (dh. gekelterten) Wein
I Rauchware (I), feines Pelzwerk, auch Pelzkleidung bzw. mit Pelz verbrämte Kleidung
II Handel mit Rauchwerk (I) 
III Handwerk der Kürschner und derjenigen, die mit haarigem Material arbeiten
vorläufig beraten, für eine Entscheidung vorbereiten, etwas in einem Ausschuss für ein Plenum vorbereiten (nach Schmeller2 II 83)
wie Rauchwollewerk 
wie Rauchwerk (III) 

rauh

, adj., rauch, adj.
I (zum Teil oder ganz) aus Fell, Pelzwerk bestehend, mit Pelzwerk verziert
II von Tieren: mit dem Federkleid, mit dem Fell, ungerupft, ungegerbt
III mit Zweigen und Blättern versehen, belaubt; rauher Zaun Umhegung aus Hecken und Büschen; rauher Baum iU. zum Pfahl (I); rauhe Weide wie Rauhweide; rauhe Hofstatt bewachsenes Land iU. zu kahlem Land
IV rauhes Getreide: Dinkel, Hafer, Gerste iU. zu glattem Getreide ohne Grannen (Roggen, Weizen); rauhe Gülte Abgabe in gemischten rauhen Getreidesorten
V rauhes Futter, rauhe Fourage wie Rauhfutter 
VI rauher Wein ganze bzw. getretene Trauben iU. zu glattem, dh. gekeltertem Wein
VII rauhes Fuder Holz Fuder nicht kleingehackten Holzes
VIII von Wolle und Tuch: grob, nicht geschoren
IX unwirtlich, wild, unbebaut, unkultiviert, bewaldet, struppig, zugewachsen
X von / aus rauher Wurzel, Staude in Bezug auf Ländereien: ungerodet, brach liegend; in Bezug auf Vermögensverhältnisse: ohne ererbtes Vermögen
XI von Münzen: mit minderwertigem Metall legiert iU. zu feinsilberhaltig; rauhe Mark eine nur landes- oder ortsübliche geringerwertige Gold- oder Silbermark iU. zur hochwertigen feinen Mark ohne wertmindernde Zusätze; zur rauhen Währung vgl. Wielandt,BadMünzG. 177f.: ein nach willkürlichem Fuß ausgebrachtes lokales Münzsystem iU. zur Reichswährung
XII von Maßen und Messgefäßen: für rauhes (IV) Getreide bestimmt, dann auch für andere Produkte
XIII von Waren: ohne zusätzliche Verpackung
XIV rauher Diener Arbeiter für grobe Tätigkeiten
XV grob, beleidigend, scharf
XVI bloß, rein; strikt

Rauhnächte

, pl., Rauchnächte, pl.
Nächte von der Thomasnacht (21. Dezember) bis Dreikönig (6. Januar), nach anderer Zählung die Zwölfnächte vom 25. Dezember bis 6. Januar