Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchfangkehrermeister
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Rauchfangkehrer
Rauchfangkehrermeister
, m.
Handwerksmeister der Rauchfangkehrer
- sollen die von Wienn die jenige rauchfangkoͤhrer-meister, welche bey solchen cloͤstern die gedingte arbeit haben, fuͤr sich erforderen, und denen ernstlichen anbefehlen, daß sie alle 14. taͤg die rauchfaͤng und feuerstaͤtt deren frauen-cloͤster fleißigist besichtigen1688 CAustr. I 328Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- diese [feuerkommissarien] haben sich mit zuziehung eines ... rauchfangkehrermeisters alle jahre zweymal ... in alle haͤuser des orts zu begeben, die rauchfaͤnge ... wohl zu besichtigen1795 Krain/Kropatschek,KKGes. V 64