Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchstube
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Rauchhenne
Rauchherr
Rauchhuhn
Rauchmiete
Rauchpfennig
Rauchpfund
Rauchschwein
Rauchstatt
Rauchsteuer
Rauchstube
, f.
I
Raum mit einer Herdstätte ohne Rauchabzug; als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung
II
Raum, in dem zur Heilung von Menschen mit ansteckenden Krankheiten Räucherungen vorgenommen werden
- diese [die die fallende sucht haben] gehören in die keiche oder in die rauchstubeoJ. A. Huhn, Gesch. des Spitales ... z. hl. Geiste in München (München 1893) 84
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Rauchware
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