Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Rauchwein

2Rauchwein

, m.

ungekelterte (auch zT. getretene) Trauben iU. zum lauteren (dh. gekelterten) Wein
vgl. lauter (I 1), Trübwein
  • es sol ... von zehendknechten vnd karchern alle fert rauchsweins gegen einander auff gleich gekerfft hoͤltzer vnderschidlich geschnitten ... werden
    1551 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 25