Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauzer

Rauzer

, m.

Schreihals, lärmender Unruhestifter
  • sol ein jeder solcher rautzer, plöeker vnd nachtschreyer ein schwer schokh zur busse zu erlegen schuldig sein
    1657 ZSchles. 15 (1880) 145
unter Ausschluss der Schreibform(en):