Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Realfron

Realfron

, f.

auf Grundbesitz lastender Frondienst
  • dass ein yedter schultheiss im landt, für andern dieser privilegien zue gaudiren hette: ... freyung von allen extraordinairen ahnlagen ... freyung von allen personal- vnndt real-frohnen vnndt achten
    1691 AnnNassau 19 (1885/86) 127
  • im gegensatze der realfrohnen giebt es persoͤnliche, welche nicht in ruͤksicht des besitzes eines guts, sondern einer person obliegen
    1824 Mittermaier,PrivR. 227
unter Ausschluss der Schreibform(en):