Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Realspruch
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Realbeschwernis
Realbürge
Realbürgschaft
Realforderung
Realfron
Realia
Realisation
Reallast
Realsache
Realschatzung
Realspruch
, m.
wie Realsache (I)
vgl.
Personalspruch
- also sein auch sie die goldschmidt in denen übrigen burgerlichen mitleiden, als in feuersnoth, thor- und stattwacht, einbelaitung der landsfuersten und anderen dergleichen mehr ausser der real- und personalsprüch denen von Wienn zu pariern schuldig1591 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 30
- nachdeme auch die staͤnde des niderlaͤndisch-westphaͤlischen crayses sich ... hoch beklagt, daß die brabantische regierung ... ihnen allerhand unleidentliche beschwerungen zufuͤgten, sowol in personal- als real-spruͤchen1641 Moser,StaatsR. I 308Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einem grund-herrn seynd seine unterthanen in real- und personal-spruͤchen ... unterworffen1679 TractIurIncorp. IV § 1Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dieweilen die ... grundobrigkeit auch die jurisdiction in realsprüchen hat1753 Chorinsky,Mat. IV 133
- so wie sie [grundobrigkeit] also das recht uͤber alle ihre unterthanen in real- und personalspruͤchen zu erkennen hat1780 SteirEinl. 9Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
Artikel danach:
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