Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rebenbeschauer

Rebenbeschauer

, m.

amtlich bestellter Marktprüfer für die Qualität von Reben
  • [befiehlt der Rat den] geschworenen rebenbeschauern [auf dem Markt die Reben und Schnittlinge zu untersuchen und die schlechten wegzuweisen]
    1616 Heuß,HeilbronnWeinbau 19