Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenjahr
Artikel davor:
Rechenbanksrat
Rechenbanksratstelle
Rechenbrief
Rechenbuch
Rechendienst
Rechenei
Rechengeld
Rechenhaus
(Rechenheit)
Rechenherr
Rechenjahr
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
"das je dritte, vierte od. fünfte Jahr, in welchem das Vermögen der Bürger zum Behuf der Bersteuerung verrechnet wird" ZeitzEidgesch. 19
- eyn iglicher burger [sal] ... alle sine guter ... yn den rechen jaren, wenn die werden, dem rathe berechen vnd dortzu sinen eyt thun, das er alle syn gut noch disser satczunge ... verrechtet habe14./15. Jh. ZeitzEidgesch. 4