Rechenkammerordnung, f.
Rechenkammerordnung, f.
Verwaltungsordnung für eine Rechenkammer
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sollen der landtschreiber, die secretarien und copiisten in der rechencamer ... sich nach irer rechencamer ordnung ... zu verhalten schuldig seinMünsterKzlO.(1574) 256
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daß die hern rhäte ... dahin sich bearbeiten, daß bey der vor diesem aufgerichteter rechencammerordnung fäst und steiff gehalten [werde]1605 ZWestf. 59, 1 (1901) 156