Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenrat

Rechenrat

, m.


I wie Rechenherr 
  • weß ... du ... unseren [pfalntzgrave bei Rhein] rechenräthen für mündlichen bericht gethan hast
    1560 MosbachStR. 601
  • ein herr rechenschreiber soll, so oft die hrn rechenrät sitzen, mit seinen handbücheren und rödlen geflissenlich erscheinen, füraus ordenlich schreiben ... was von den herren rechenhrn verhandlet wird
    1757 SchweizId. IX 1549
II Gremium, Kollegium aus Rechenherren 
  • von ... der waisen rechnungen sollen auch von jedes orths beambten jaͤhrlichen in unser cammer-cantzley allhero dem directori deß rechen-raths extraͤct von allen rubricen ... geliefert [werden]
    1715 BadLO. 71
unter Ausschluss der Schreibform(en):