Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Rechenschreiber

2Rechenschreiber

, m.

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Vorsteher eines Rechens (II) zum Auffangen von Treibholz
vgl. Rechenhaus
  • rechenschreiber und kolschreiber sollen in den rechenhäusern ihr wonung hallten
    vor 1541 Unger,SteirWsch. 496
  • auf jeden [rechen] ist bestellet / ein rechen-schreiber eb'n / das holtz das wird gezehlt / darvon er muß kohl geb'n
    1655 Abele,Gerichtshändel II 51
unter Ausschluss der Schreibform(en):