Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Rechenschreiber
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(Rechenschaftfrist)
(Rechenschaftleute)
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(Rechenschaftzeit)
(Rechenschatzbuch)
Rechenschilling
1Rechenschreiber
2Rechenschreiber
, m.
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Vorsteher eines Rechens (II) zum Auffangen von Treibholz
vgl.
Rechenhaus
- rechenschreiber und kolschreiber sollen in den rechenhäusern ihr wonung halltenvor 1541 Unger,SteirWsch. 496Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- auf jeden [rechen] ist bestellet / ein rechen-schreiber eb'n / das holtz das wird gezehlt / darvon er muß kohl geb'n1655 Abele,Gerichtshändel II 51