Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechnen

rechnen

, v., rechen, v.
I nach einem bestimmten mathematischen Verfahren Zahlen verknüpfen, rechnen; zählen; eine Berechnung machen
II rechnend bestimmen, berechnen, ausrechnen; insb. eine Steuer, einen Lohn festsetzen; auch: jm. etwas berechnen
III abrechnen, Rechnung legen; Rechenschaft ablegen; ein Schuldverhältnis begleichen; mit jm. rechnen eine Rechnung (I 2) vornehmen; etwas auf jn. rechnend haben jm. etwas schuldig sein (Beleg 1374)
IV abziehen, abrechnen
V von einer Einheit, einem Maßstab, einem Ausgangspunkt uä. ausgehend zählen, bes. für Zeit; rechnen mit bei einer (Ab-)Messung bzw. Zählung ausgehen von
VI in Rechnung stellen
VII etwas anrechnen, zB. eine Schuld
VIII mitteilen, aussagen
IX von einem Wert: ansetzen, veranschlagen; bewerten; (als) Kosten veranschlagen (mit)
X von Maßen, Münzen u.ä.: umrechnen; bei einer Umrechnung als gleichwertig ansetzen
XI Erbanteile berechnen, festlegen; Erbe aufteilen
XII etwas gegen etwas rechnen gegeneinander aufrechnen, verrechnen
XIII zu etwas (hinzu) rechnen, in, unter, für, gleich etwas rechnen jn. zu einer Gruppe oder eine Sache zu etwas hinzu zählen, als zugehörig betrachten; ansehen als, bewerten wie
XIV auf etwas rechnen auf etwas hoffen, etwas erwarten
XV ze kunde rechnen die (adelige) Abstammung nachweisen, darlegen