Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsführer

Rechnungsführer

, m.

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im Rechnungswesen tätige, hauptsächlich mit der Führung und Prüfung von Rechnungen befasste Person
  • ober-einbringer und rechnungsfuͤhrer welche biß anhero von vogt, burgermeistern und gericht ... bestellet worden
    1679 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 263
  • haben wir solche [puncta] ... publiciren lassen, wornach sich dann die rechnungs-fuͤhrer sowohl bey verfertigung und fuͤhrung solcher rechnungen, als auch der justification und abnahme zu achten ... haben
    1686 Sachsen-Gotha/Moser,Hofr. I Beil. 44
  • [Zunftordnung der Schneider und Leineweber:] sollen sie ... ein gebott halten, bey welchem die zwey auß denen vier meistern bestelte rechnungsführer über alle des jahres hindurch gefällige meister gesellen- ... vnd andtere handwerckhßgeldter ... rechnung thuen
    1688 ArchUFrk. 30 (1887) 272
  • wegen der rechnungen, so man bey dem crays noch in zimlicher anzahl unabgehoͤrt beysammen ligen hat ... hat man ... die vorgekommene defecten dem rechnungs-fuͤhrer zugestellt
    1691 Moser,StaatsR. 30 S. 110
  • von den rechnungen so die vormuͤnder ... thun sollen ... der rechnungs-fuͤhrer soll allzeit vor dem gerichte, so ihn in sein officium gesetzet die rechnung ablegen
    1699 CCMarch. II 1 Sp. 315
  • daß jeder rechnungsfuͤhrer gleich vorn auf dem ersten blat seinen namen setze, damit man wissen moͤge, von wem die rechnung ... gefuͤhret worden
    1705? HistBeitrPreuß. II 157
  • wie denn ... ein rechnungsführer ... der bei seinen kassen aufrichtig handelt, das etablissement hiervon [Ober-Rechenkammer] wegen seiner eignen sicherheit mehr befördern, als hindern ... wird
    1709 Isaacsohn,PreußBeamte III 109
  • wird sich jeder rechnungsführer zu hüeten wissen, dass er keine post in rechnung per empfang nehme oder per ausgab anseze, ohnedeme, dass er solche würklich empfangen oder realiter ausgelegt hätte
    1717 Fellner-Kretschmayr III 262
  • so wohl die bau-schreibere als die in denen aembtern zur bezahlung der arbeitere besonders erforderte rechnungs-fuͤhrer 
    1724 CCMarch. IV 2 Sp. 173
  • der rechnungs-fuͤhrer ist gehalten, von seinem register jedesmahl ein vollstaͤndiges exemplar in folio behuef der kirche oder capelle zu verfertigen
    1727 BrschwLO. I 445
  • sollen alle buß und strafen so der gemeind zukommen in rechnung gebracht werden, und so ein solches unterbliebe, solche rechnungs-führer jede zurück und außer rechnung gelaßene rügen der gemeind doppelt ersezen
    1730 MainfrJb. 14 (1962) 277
  • es ist ... noͤthig, daß nicht mehr als ein kirch-vater der rechnungs-fuͤhrer sey, der die einnahme und ausgabe alleine besorge
    1732 AltenburgSamml. I 50
  • wenn ein rechnungsfuͤhrer ... seinen eyd und pflichten so weit vergaͤße, daß er mit denen ihm anvertrauten ... geldern zu seinem vortheil wechseley triebe
    1737 HadelnPriv. 405
  • von rechnungsfuͤhrern, so des schreibens und lesens unerfahren, wird die rechnung auch durch kerbhoͤltzer und richtigen an- und abschnitt gefuͤhret, woraus hernach schrifftliche rechnungen gefertiget werden koͤnnen
    1738 Hayme 880
  • ist der rechnungs-fuͤhrer bey abhoͤrung seiner rechnung nicht selbsten gegenwaͤrtig, welches doch sonsten allenthalben gewoͤhnlich ... ist
    1739 Moser,StaatsR. 27 S. 378
  • rechnungs-fuͤhrer, heist derjenige, welcher auf rechnung sitzt, oder die waͤhrend einer gewissen zeit gehabte einnahme und ausgabe zu berechnen hat
    1741 Zedler 30 Sp. 1326
  • weilen in all orthen gebrauchlich, das die officianten oder rechnungsführer nach jedem verflossenen jahr ihre rechnungen legen
    1743 MHungJurHist. IV 2 S. 731
  • rechnungs- als gegenrechnungs-fuͤhrern 
    1748 Moser,ForstArch. XIV 208
  • daß waͤhrender verpfaͤndung solche [zoͤlle] fuͤr die stadt durch paͤchter, oder besondere rechnungs-fuͤhrer, erhoben ... werden koͤnnen
    1750 HambGSamml. IX 368
  • an grossen hoͤfen hat jedes hof-amt seine besondere casse, so daß es ... seine eigene von andern unabhaͤngige einkuͤnffte und gefaͤlle selbst zu erheben hat ... und durch eigene rechnungs-fuͤhrer ausgeben und berechnen laͤßt
    1754 Moser,Hofr. I 164
  • der obersteuerschreiber als verordneter rechnungsfuͤhrer 
    1756 AltenburgSamml. II 415
  • ist der rechnungs-fuͤhrer jaͤhrlich bey dem amtmann rechnung abzulegen verbunden
    1757 CCHolsat. Nebenbd. II 1620
  • von 100 [maltern] holezinsen, zwei malter dem rechnungs-fuͤrer 
    1757 Estor,RGel. I 519
  • daß ... die rechnung von dem rechnungssteller, von dem burgermeister oder heimburger als rechnungsfuͤhrer ... unterschrieben werden solle
    1760 SammlBadDurlach III 31
  • daß rechnungsfuͤhrer in hoffnung aus denen kuͤnfftig eingehenden geldern sich wieder bezahlt zu machen, dergleichen vorschuß in herrschafftlichen amts-angelegenheiten zu thun pflegen, lehret die taͤgliche erfahrung
    1761 Cramer,Neb. 21 S. 148
  • muͤssen die juden-aeltesten fernerhin nicht die geringste einnahme, oder ausgabe, selbst fuͤhren, sondern dazu gewisse rechnungs-fuͤhrer und cassirer ... erwaͤhlet werden, welche alle jahr abzuwechseln
    1764 VerordnAnhDessau I 97
  • damit allen unordnungen bei cassen der rechnungsfuͤhrer vorgebeuget werden moͤge, so wird unser kammerpraͤsident ... selbige ... visitiren
    1765 SystSammlSchleswH. I 121
  • zu einem rechnungsfuͤhrer muß nur ein mann von gepruͤfter ehrlichkeit, genugsahmer geschicklichkeit in rechnungs-sachen, und der hinlaͤngliche sicherheit zu bestellen im stande ist, genommen werden
    1769 Claproth,Grundsätze 5
  • bey denen fruchtregistern komt insbesondere der dem rechnungsfuͤhrer accordirte rabat an krimpf-maas, ratten- und maͤusefras ... in betrachtung
    1769 Claproth,Grundsätze 27
  • wenn eine außerordentliche untersuchung ... uͤber die stadtrechnung angestellt wird, so ist der rechnungsfuͤhrer, der zugleich rathsglied ist, nicht eher von den rathssizungen auszuschließen, bis die untersuchung geendigt ist
    1785 Fischer,KamPolR. I 628
  • solle jeden rechnungsführer ... für diesfälligen verdienst 30 kreutzer ... passiert ... werden
    1786 Vorarlberg/ÖW. XVIII 281
  • zur getreuen und sichern verwaltung der depositorum sind in der regel bey jedem obergericht ... zwei depositarii, nemlich ein curator und ein rechnungsfuͤhrer, zu bestellen
    1789 LVerordnLippe III 509
  • privatverwalter und rechnungsführer, welche vorsätzliche betrügereyen in ihrem amte begehen, sollen um den doppelten betrag des gesuchten vortheils oder verursachten schadens bestraft werden
    1794 PreußALR. II 20 § 1345
  • die schichtmeister sind die factors und rechnungsfuͤhrer der gewerkschaften
    1799 RepRecht III 247
  • der rechnungsführer muß die rechnung vier wochen nach deren abschluß der obervormundschaft, bei 18 mgr. strafe, doppelt einreichen
    1801 SammlVerordnHannov. I 111
  • welche beyden letztern gesetze sie [die beweiskraft der kirchenrechnungen] wegen gleichheit der gruͤnde auch auf kirchenregister, die ebenfalls von beeydigten rechnungsführern unter oͤffentlicher auctoritaͤt geführt werden, anwenden
    1804 Schlegel,HannovKR. IV 425
  • muß sich der rechnungsfuͤhrer vor allem irrthum in zahlen huͤten
    1805 RepRecht XII 184
  • kammerrechnungsfuͤhrer, ... derjenige kammerbeamte, welcher die bei der kammer noͤthigen rechnungen, die buͤcher uͤber einnahme und ausgabe fuͤhret ... auch, ein von der landeskammer abhaͤngiger rechnungsfuͤhrer 
    1808 Campe II 877
  • wir ernennen einen rechnungsfuͤhrer mit einer besoldung von 40 rthlr. aus der armencasse; derselbe bekommt alle einnahmen, theilt die almosen nach der vorschrift des armendirectoriums aus, und fuͤhrt die rechnung
    1813 GesAnhBernb. III 268
  • der säumige rechnungsführer wird zur stellung der rechnung ... mit der bedrohung angewiesen, dass ansonst die rechnung auf seine kosten gestellt werden solle
    1815 Gönner,EntwGesB. I 285
  • uebrigens haftet jeder rechnungsfuͤhrer mit seinem vermoͤgen und dem einkommen seiner stelle fuͤr die sicherheit der casse
    1817 HalberstProvR. 404
  • der rechnungsfuͤhrer ist verantwortlich fuͤr jede vernachlaͤssigung der ihm anvertrauten guͤter, so wie fuͤr unterlassene zeitige beitreibung der ruͤckstaͤndigen einnahmen
    1823 GesAnhBernb. III 539
  • zechen-meister, der rechnungsfuͤhrer bei einer knappschaft
    1832 Schlössing,KaufmWB. 362
unter Ausschluss der Schreibform(en):