Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsgelauf

Rechnungsgelauf

, n.

Ansturm, wildes Treiben bei einer Rechnung (VI)?
  • so viel aber die hochzeiten darauf man nicht zu schenken pflegt beruhen thut, sollen ... mehr nicht als zwo mahlzeiten ... gehalten werden, und das übrich rechnungs-gelof gäntzlich verbotten seyn
    1603 FriedbergGBl. 15 (1940) 141