Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsinstruktion
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Rechnungsinstruktion
, f.
Anweisung für Rechnungsprüfungen
- demnach sich ... befunden, daß bey mehrertheilß aemptern ... die waysen-rechnungen ... landtrechten vnd rechnungs-instruction gemaͤß, nicht jaͤhrlichs abgehoͤrt ... werden1628 Reyscher,Ges. XII 989Faksimile - in Google Books
- befehlen wir ... daß kuͤnftighin ein jeder ... verrechneter bedienter seine journalen, manualia, quartal- und jahrs-rechnungen, nach der von uns in oͤffentlichem druk publicirten und ihme zugestellten rechnungs-instruction ... fuͤhren ... solle1730 SammlBadDurlach III 37Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zwar entscheiden bei den öffentlichen administrationen und kassen zunächst die besonderen rechnungsinstruktionen, doch selbst diese müssen ihre prinzipien aus der allgemeinen theorie vom rechnungsverfahren entnehmen1815 Gönner,EntwGesB. II 721Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- der buchhalter ... hat insbesondere folgende geschaͤfte zu uͤbernehmen ... die anfertigung ... der mit dem anfange des etats-jahrs anzulegenden rechnung, nach den vorschriften der demnaͤchst erscheinenden neuen rechnungs-instruktion1819 Reyscher,Ges. XVIII 83Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)