Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtbittung

Rechtbittung

, f.

Rechtsbegehren
  • wurde aber herr B. über solch mein auf ew. k. m. und der slesischen fursten rechtbittung und beruffung was furnehmen ... so werde ich müssen anruffen fursten herren lande und stedte
    1494 SchlesLehnsUrk. I 281