Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtfertigungssache

Rechtfertigungssache

, f.

vor Gericht zu klärende Angelegenheit; Rechtsstreit
  • soviel andere rechtfertigungssachen antreffe, wiessen die scheffen von keinen besondern hoffsgebreuchen, dan so viel ihr verstandt begreiffen kann, dasz mit den beschriebenen und gemeinen rechten zustimme, darin sie sich im fal der notturfft bei den gelehrten zu erfragen
    1589 LuxembW. 527
  • [Verordnung,] daß ... davon [das iuramentum calumniae ... zu erstatten] ... der kurfürsten und ständen verpflichte würkliche räte, soviel ihrer herren rechtfertigungssachen betrifft, zu exzipieren [sei]
    1654 JRA.(Laufs) § 43
  • processe oder rechtfertigungs- ... sachen 
    1775 BrschwWolfenbPromt. I 36
unter Ausschluss der Schreibform(en):