Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtgebühr
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, f.
I
Rechtmäßigkeit; nach Rechtsgebühr nach den Anforderungen des Rechts
- weil er offtmals nach rechtsgebuͤr vom concilio zu Basel citiert ... worden1579/1588 Fischart,Bien. 238
- wahrhaffter bericht, von denen zu Hamburg ... mit völliger rechts-gebühr enthaupteten ... räubern1685 P. Hohenemser, Flugschriftensamml. G. Freytag (Frankfurt aM. 1925) 50
- haben diejenigen ... solche faͤlle an die obergerichte nach rechtsgebuͤhr zu bringen1776 BrschwWolfenbPromt. II 410Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
II
Umlage für das Gericht
- die rechtsgebühr oder das sonst gemein genannte hilfgeld1715 Archiv český 24 (1908) 81Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- 1777 Bewer,Samml. II 157